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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN (AMB)

Mietbedingungen bei Anmietung des Rifugio IL GUFO 

§ 1 Mietgegenstand, Schlüssel 

1. Die Vermieter vermietet an den Mieter folgende Unterkunft: 

Rifugio "Il Gufo" 
Via Paolo Berra 74 
21016 Luino (VA) 
Italien 

Es gilt die dem Mietvertrag beigefügte Hausordnung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. 

2. Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet und möbliert und wird mit folgender Ausstattung vermietet: 2 Schlafzimmer mit je einem Queen-Size-Bett, ein Satz weiße Bettwäsche, Bad mit Duschbadewanne, Gäste-WC, Küche, Wohnzimmer mit Essbereich, offener Kamin, 2 Terrassen. Die Gartenlodge kann optional hinzugebucht werden.

3. Der Mieter ist berechtigt, während der Mietdauer die folgenden Einrichtungen zu benutzen: 
Waschmaschine, Gasgrill, Sonnenliegen, Garage 

4. Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Haustürschlüssel (und einen Garagenschlüssel) 

§ 2 Mietzeit, An- und Abreise 

1. Das Haus wird wochenweise vermietet. An-und Abreisetag sind individuell abzustimmen. Die Anreise ist ab 16.00 Uhr möglich. Die Abreise muss bis 10.00 Uhr erfolgen. 

§ 3 Miete, Kaution, Zahlungsweise, Verzug 

1. Die Miete berechnet sich pro Woche je nach Saison einschließlich Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser) zzgl. der Kosten einer einmaligen Endreinigung in Höhe von 100,00 €. 

2. Der Mieter entrichtet eine Kaution in Höhe von 300,00 €. Diese wird ihm nach erfolgter Abnahme nach seinem Urlaub zurücküberwiesen. 

3. Der Mieter leistet innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Miete. Der Restbetrag ist spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn zusammen mit der Kaution auf dasselbe Konto zu zahlen. Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Betrag sofort nach Vertragsschluss auf das genannte Konto zu überweisen. 

4. Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne Angabe weiterer Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. 

§ 4 Kündigung und Aufenthaltsabbruch 

1. Kündigt der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu zahlen, sofern eine anderweitige Vermietung unmöglich ist:

Kündigung 
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises 
bis 15 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises 
weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises. 

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. 

2. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. 

3. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter. 

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters 

1. Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/ oder besuchenden Personen zur Sorgfalt anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigung des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. 

2. Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/ oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden. 

3. Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters gestattet. Diese Erlaubnis gilb nur im Einzelfall und kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden. 

4. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die Hausordnung zu halten. Diese wird dem Mietvertrag beigelegt. 

5. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter oder seinen Verwalter zu übergeben und sämtliche Schlüssel zurückzugeben. 

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel 

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung der Schriftformklausel. 

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder unduchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. 

§ 7 Anwendbares Recht 

Der abgeschlossene Mietvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Ferienhaus Il Gufo
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